FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Plus-Zugangsmodell

Ab dem 04. März 2022 wird in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen das 2G-Plus-Zugangsmodell durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt.

Überall, wo die FFP2-Maskenpflicht greift, gelten folgende Regeln:

  • Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen
  • Kinder von sechs bis 13 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen
  • Personen ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen

Auf dem Tennisplatz darf die Maske, wie gewohnt, abgesetzt werden.

Bitte beachtet diese Verordnung und setzt diese auf der Tennisanlage um, vielen Dank!